So funktioniert bedarfsgerechte Beratung auf keinen Fall!
Ich möchte euch hier mal einen Fall meines Kollegen Sven Hennig aufmerksam machen, in dem er schildert wie ein Vermittler eine fragwürdige "Beratung" durchgeführt hat. Es ist sehr peinlich wie mache "Kollegen" sich dem Kunden gegenüber verhalten. Das hat mit fachlich korrekter und bedarfsgerechter Beratung mal überhaupt nichts zu tun.
Ich ärgere mich genau so über derartige Vorgehensweisen. Im Ernstfall ist dem Kunden nämlich in keiner Weise geholfen. Und dem Ruf der Vermittler wird damit auch ein Bärendienst erwiesen.
Ich möchte euch bitten solche Berater umgehend vor die Tür zu setzen!
350-Euro-BU-Rente regt Makler auf
„Grandiose Idee, oder?“
Doch der sogenannte Vermögensberater hat eine Idee: Bis zum Jahr 2022 – die Kundin ist dann 37 Jahre alt – bekommt sie eine BU-Rente von 700 Euro monatlich abgesichert (plus einen nicht garantierten Bonus von 70 Euro in 2017) – danach reduziert sich die vereinbarte Rente auf 350 Euro. „Grandiose Idee, oder?“, schreibt ein entsetzter Hennig. Ach ja – und wenn die BU-Beiträge irgendwann zu teuer würden, könne die Frau ja den Vertrag kündigen.
Wer so vermittle, „um noch ein paar Euro Courtage in die eigene Tasche zu scheffeln, der gehört bestraft und dem gehört auch die Zulassung entzogen“, echauffiert sich Hennig.
Da dem Makler das Thema offenbar keine Ruhe gelassen hat, widmete er sich in einem Anschluss-Beitrag der wichtigen Frage, was Menschen, die einen BU-Schutz so dringend brauchen, sich diesen aber nicht leisten können, denn nun machen sollen?
„Eine halbherzig gewählte BU macht so gar keinen Sinn“, stellt Hennig klar. Doch gebe es durchaus „Stellschrauben“, um einen Schutz doch noch zu bekommen – und im Notfall Alternativen zu einer BU-Absicherung. Wie diese lauten, erfahren Sie im zweiten Blog-Beitrag des Maklers.
Quelle: www.pfefferminzia.de Von |